Aufruf an alle Hundehalter und Hundehalterinnen
Wir bitten Sie darum, ihre Hunde so zu halten, dass eine Gefährdung für andere Menschen und Tiere vermieden wird.
Wir weisen zusätzlich auf folgende Pflichten für Hundehalter hin:
- Pflicht zur Anmeldung:
Alle im Gemeindegebiet gehaltenen Hunde müssen bei der Gemeinde in der Gemeindekasse angemeldet werden.
- Pflicht zur Aufsicht:
Die Hunde sind so zu halten, dass keine andere Person oder kein anderes Tier gefährdet wird. Bitte lassen Sie deshalb ihren Hund nicht unbeaufsichtigt frei umherlaufen!
- Pflicht zur Beseitigung des Hundekots:
Hundekothaufen sind vom Hundehalter zu beseitigen. Die Verschmutzung durch Hundekot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Beseitigungspflicht betrifft auch den Wiesenbereich der Landwirte. Hundekot ist nicht nur für Tiere sondern auch für den Menschen wegen dem Infektionsrisiko durch Parasiten gefährlich.