Wichtige Information zur Grundsteuerreform
Das Bayerische Finanzverwaltung möchte darüber informieren, dass sich der Vordruck "Grundsteueränderungsanzeige (BayGrSt5)" und die dazugehörige Ausfüllanleitung geändert haben.
Die Änderungen umfassen im Einzelnen die
- Ergänzung des Feldes „Wirtschafts-Identifikationsnummer“ in Zeile 9,
- die Verschiebung und Umbenennung des Feldes „Steuer-Identifikationsnummer“,
- die Ergänzung des Wortes „eigenhändige“ im Unterschriftenblock und
- redaktionelle Folgeanpassungen (Zeilennummerierung und -verweise).
Die neuen Vordrucke liegen in den Finanzämtern aus. Diese sind auch auf www.grundsteuer.bayern.de unter dem Punkt „Anzeige von Änderungen“ > „Wie kann ich Änderungen beim Finanzamt anzeigen?“ abrufbar. Die Kommunen erhalten keine Vordrucke. Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte direkt an das für Sie zuständige Finanzamt.